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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 51/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6338
OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1993,6338)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.06.1993 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1993,6338)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1993,6338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3 Abs. 1; StVO § 18 Abs. 5; StVO § 18 Abs. 6; StVG § 17
    Anscheinsbeweis für Verstoß gegen Sichtfahrgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrer; Gespann ; Pferde; Kraftfahrzeug; Überhöhte Geschwindigkeit; Schleudern; Schleudern des Hängers; Unfall ; Verschulden; Bremsen; Autobahn; Auffahren auf ein Hindernis ; Abblendlicht; Mithaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 18
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei Dunkelheit auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02

    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht;

    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).

    In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung bei Verstößen gegen das Sichtfahrgebot Haftungsquoten von 20 % bis 25 % angenommen (vgl. OLG Bamberg, VersR 76, 889 : 25 %; OLG Braunschweig VersR 83, 157 und OLG Schleswig VersR 95, 476 f.: jeweils 20 %).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10

    Verkehrsunfallhaftung bei einem Auffahren im Rahmen eines Erst- und Zweitunfalls

    Kollidiert unter diesen Umständen ein Fahrzeug mit einem vor ihm auftauchenden Hindernis, so spricht dies regelmäßig für einen Verstoß des Auffahrenden gegen das Sichtfahrgebot und eine nicht hinreichend den besonderen Umständen angepasste Geschwindigkeit (vgl. OLG Schleswig VersR 1995, 476).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 51/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6701
OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1992,6701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1992 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1992,6701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - 9 U 51/92 (https://dejure.org/1992,6701)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietwagen-Angebote; Einholen günstiger Angebote; HUK-Empfehlungen; Häufige, lange oder intensive Nutzung des Mietwagens

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Pflicht zur Schadensminimierung bei Mietwagennutzung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1993 - 13 U 84/92
    Insbesondere Fälle absehbaren großen Fahrbedarfs und daraus resultierender hoher Mietwagenkosten hat das OLG Hamm in zwei Entscheidungen (Urteil - 9 U 51/92 - 9.10.1992, DRsp I (123) 370 b = ZfS 1993, 10, und Urteil - 27 U 231/90 - 19.2.1991, in DRsp I (123) 352 a = DAR 1991, 336 ) im Auge, wenn es nach wie vor eine Erkundigungspflicht trotz vorliegenden Angebots (auf der Grundlage der HUK-Empfehlungen) betont.
  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
    Allerdings trifft ihn diese Erkundigungspflicht, die nicht mit einer zu verneinenden Pflicht zur Marktforschung zu verwechseln ist, nach der auch von der Kammer geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn - für ihn erkennbar - von vornherein eine längere Anmietzeit von zwei bis drei Wochen notwendig ist oder absehbar ist, dass das Fahrzeug für längere Strecken benötigt wird, und daher nicht unerhebliche Kosten zu erwarten sind (BGH, NJW 1985, 2639, 2640; VersR 1996, 903; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 984; OLG Hamm, ZfS 1993, 10, 11; r + s 1994, 177; VersR 1996, 773; OLG München, DAR 1995, 254, 255; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; ZfS 1991, 195; VersR 1994, 235; OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 314).
  • AG Dippoldiswalde, 26.10.1995 - 3 C 270/95
    Der Kläger darf demnach nicht ohne weiteres das Angebot der erstbesten Mietwagenfirma akzeptieren, muß vielmehr dort nach Sondertarifen fragen und Vergleichsangebote anderer Unternehmen einholen, zumal er ersichtlich (Mietdauer: 15 Tage, kein Vortrag dahin, daß dies vorab nicht erkennbar war) das Ersatzfahrzeug über einen längeren Zeitraum benötigte (OLG Düsseldorf, NZV 1991, 465, 466; OLG Hamm ZfS 1993, 10, 11; OLG Karlsruhe, ZfS 1992, 408; OLG Köln, VersR 1993, 767, 768; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; OLG Stuttgart DAR 1994, 326).
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